Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen. Insgesamt werden durch das Gesetz der vertragsärztlichen Vergütung ca. 5 % des Volumens entzogen. Die wesentlichen, für die ambulante Versorgung maßgeblichen Regelungen, treten zum Januar 2027 in Kraft.
Es bleibt also genug Zeit, sich auf die anstehenden Veränderungen einzustellen. In dieser Fortbildungen wollen wir Ihnen zunächst einen fundierten Überblick über die neuen gesetzlichen Maßnahmen geben. Danach werden wir die Auswirkungen auf die Fachgruppen und Praxen bewerten und einordnen.
Dabei geht es um folgende Fragen:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Ein Handout wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Ihr Referent: Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung
Donnerstag, den 17.09.2026,19:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, den 22.09.2026,19:00 bis 20:00 Uhr
Hier gelangen Sie zu Aufzeichnungen ausgewählter AAC-Fortbildungsveranstaltungen.
AAC Praxisberatung GmbH
Am Treptower Park 75
12435 Berlin