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Was bedeutet das GKV-Spargesetz für meine Praxis?

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen. Insgesamt werden durch das Gesetz der vertragsärztlichen Vergütung ca. 5 % des Volumens entzogen. Die wesentlichen, für die ambulante Versorgung maßgeblichen Regelungen, treten zum Januar 2027 in Kraft.

Es bleibt also genug Zeit, sich auf die anstehenden Veränderungen einzustellen. In dieser Fortbildungen wollen wir Ihnen zunächst einen fundierten Überblick über die neuen gesetzlichen Maßnahmen geben. Danach werden wir die Auswirkungen auf die Fachgruppen und Praxen bewerten und einordnen.

Dabei geht es um folgende Fragen:

  • Wie sind die einzelnen Fachgruppen betroffen?
  • Welche Auswirkungen sind bereits für 2027 konkret zu berechnen?
  • Was bedeutet der Wegfall der TSVG-Umsätze für die Facharztpraxen?
  • Lohnt sich die Teilnahme an der HZV in Zukunft noch?
  • Was könnte der „Deckel“ bei der extrabudgetären Vergütung für die Praxen bedeuten?
  • Welche Maßnahmen stehen zur Stabilisierung der Umsätze zur Verfügung?
  • Warum steht „Sicherheit“ für die Praxen jetzt mehr denn je im Fokus?

Viele sind verunsichert. Wir erklären Ihnen die Fakten, damit sie gut informiert und besonnen Ihre Praxis erfolgreich weiterführen können. Das Webinar dient auch als Grundlage für unsere individuelle Beratung zur konkreten Umsatzstabilisierung Ihrer Praxis.

Das Webinar ist für Haus- und Fachärzte geeignet.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Ein Handout wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.


Ihr Referent: Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung


Donnerstag, den 17.09.2026,19:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, den 22.09.2026,19:00 bis 20:00 Uhr


Einladung zur Fortbildungsveranstaltung als PDF

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