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AAC-FORTBILDUNGSBIBLIOTHEK

UPDATE GVSG / PRAXISWISSEN VERSORGUNGSPAUSCHALE

Am 11.03. hat der Bewertungsausschuss die Details der noch fehlenden Versorgungspauschale des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) beschlossen.
Die neue Pauschale wird für zwei Quartale mit der Vorhaltepauschale gekoppelt und tritt bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft. Sie ist hochkomplex und wird als Ergänzung zu den Chronikerpauschalen eingeführt. Beide Systeme existieren also parallel und müssen gesteuert werden. Das bedeutet ein komplettes Umdenken!

Für die neue Versorgungspauschale 03100 müssen Sie die Kombination aus verschiedenen Bedingungen im Auge behalten. Es kommen nur Patienten in Frage, die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • nur eine definierte chronische Erkrankung
    • Hypothyreose oder Autoimmunthyreoiditis oder
    • Störung des Lipoproteinstoffwechsels oder sonstige Lipidämie oder
    • essentielle (primäre) Hypertonie ohne hypertensive Krise oder
    • ideopathische Gicht
  • nur ein Arzneimittel zur Behandlung dieser Erkrankung
  • Alter zwischen 18 und 75 Jahren
Für Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, muss die Versorgungspauschale abgerechnet werden.
Die Abrechnung der Versicherten- sowie der Chronikerpauschale durch dieselbe Vertragsarztpraxis ist in diesen Fällen nicht gestattet.
Wir erklären Ihnen die neue Pauschale Schritt für Schritt und lichten den Nebel, welche Patienten in Ihrer Praxis für die Versorgungspauschale in Frage kommen.

Ihr Referent:
Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung AAC

Aufzeichnung vom:
16.04.2026

PRAXISWISSEN REGRESSPRÄVENTION

Prüfungen bzw. die Gefahr von Prüfungen begleiten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durch ihr gesamtes Praxisleben. Es verstärkt sich der Eindruck, dass die Zahl der Prüfungen wieder zunehmen. Bei den Hausärzten dürfte die Entbudgetierung dazu führen, dass die KVn zur Verhinderung von Leistungsausweitungen verstärkt hinsehen und ggf. prüfen werden. Aber auch im fachärztlichen Bereich bzw. bei fachübergreifenden Praxen lauern Gefahren für Prüfungen.

Wenn Sie sich fragen:

  • Welche Konstellationen sind typische Aufgreifkriterien für Prüfungen?
  • Welche Leistungen werden häufig geprüft?
  • Welche Fehler kommen bei der Kodierung immer wieder vor?
  • Bei welchen Leistungen haben viele Praxen Schwächen in der Dokumentation – und wie kann man diese abstellen?
Dann sollten Sie diese Stunde Fortbildungszeit investieren.

Holen Sie sich medizinisches und juristisches Praxiswissen zur direkten Umsetzung!
Wir zeigen Ihnen anhand zahlreicher Beispiele aus konkreten Prüfungen, wie KVn und Prüfgremien auf Ihre Abrechnung und Dokumentation schauen.

Ihr Referenten:
Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung AAC
Vera Glänzer, Fachanwältin für Medizinrecht (HFBP Anwälte und Notare)

Aufzeichnung vom:
04.03.2026

GEWUßT WIE – KODIEREN IN DER PRAXIS

Das Kodieren von Behandlungsdiagnosen gehört zum Tagesgeschäft eines Vertragsarztes. Das Thema ist allerdings bei vielen Ärzten nicht gerade beliebt, da es mit Zusatzaufwand verbunden ist.

Wir zeigen Ihnen,

  • anhand zahlreicher Beispiele, wie Prüfgremien auf die abgerechneten Leistungen sowie die Verordnungen in Kombination mit den von Ihnen verschlüsselten Diagnosen schauen und
  • wie Sie zeitsparend und fokussiert kodieren können.

Ihr Referent:
Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung AAC

Aufzeichnung vom:
24.07.2024

GEWUßT WIE – DOKUMENTATION IN DER PRAXIS

Die Dokumentation zum Nachweis einer korrekten Abrechnung wirft in vielen Praxen immer wieder Fragen auf. Wir zeigen Ihnen anhand zahlreicher Beispiele, wie Prüfgremien auf Ihre Dokumentation schauen und wie Sie zeitsparend und fokussiert dokumentieren können.

Ihr Referent:
Dr. med. Georg Lübben, Geschäftsführung AAC

Aufzeichnung vom:
17.07.2024