Für die neue Versorgungspauschale kommen nur Patienten in Frage, die folgenden drei Bedingungen erfüllen:
- chronisch kranke Patienten ab 18 Jahren und
- einer kontinuierlichen Versorgung mit einem Arzneimittel und
- der Behandlung einer Erkrankung ohne Notwendigkeit einer intensiven Betreuung
- Mit dieser „all inclusive-Pauschale“ sind alle Leistungen zur Versorgung der Erkrankung, unabhängig von der Anzahl der Kontakte, abgegolten.
- Sie kann für bis zu vier Quartale angesetzt werden. Die KV setzt für den gleichen Zeitraum die Vorhaltpauschale im Ansatzquartal hinzu.
- Bei diesen Patienten entfallen Versicherten- und die Chronikerpauschale(n)!
Die Selektion der geeigneten Patientenprofile für die neue Versorgungspauschale ist mit den Bordmitteln des Praxisverwaltungsprogramms kaum zu leisten.
Wir bringen Licht ins Dunkel:
- Chronikerpauschale wie bisher oder
- Versorgungspauschale oder
- Einschreibung in die HzV?
Wir zeigen Ihnen Ihre Optionen und wie Sie in Zukunft steuern müssen.
Wie immer im Leben gilt –
eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete für eine
erfolgreiche Umsetzung.