Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVn) und die Krankenkassen haben die gesetzlich verankerte Pflicht, die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen zu überwachen (§106 SGB V und § 12 SGB V). Teil dieses Prüfungsauftrags sind sogenannte Einzelfallprüfungen ärztlich verordneter Leistungen auf Antrag der Krankenkassen. Zu den Prüfinhalten und zum Ablauf haben die KVn mit den Krankenkassen regional gültige Prüfvereinbarungen geschlossen. Nach Einleitung eines Prüfverfahrens erhalten Sie immer die Möglichkeit, zum Sachverhalt eine Stellung zu nehmen. In der Regel sollten die Praxen aber von Ihrem Recht auf Stellungnahme unbedingt Gebrauch machen. Viele Praxen sind aber unsicher, auf welche Aspekte es in einer solchen Stellungnahme ankommt.
AAC PRAXISBERATUNG AG
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